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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Sehr geehrter Kunde, nachfolgend finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch bei diesbezüglichen Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

 

a) Allgemeine Geschäftsbedingungen Zweig Coaching/Texterstellungen

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Schreibbüro und Lektorat EU, Boznerstraße 9, 6380 St. Johann in Tirol, vertreten durch die Geschäftsführerin Manuela Aberger, Handelsregister: Amtsgericht Kitzbühel, (nachfolgend „Wir“) und ihren Kunden.

 

§ 1 Allgemeines


(1) Wir erbringen unsere Dienstleistung ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB. Abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, bestehen nicht bzw. werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.


(2) Wir sind demnach befugt, die Vertragsleistung der Textbearbeitung durch Subunternehmer und / oder Dritte, insbesondere also die Autoren, erbringen zu lassen. Die Auswahl des Autors oder Bearbeiters erfolgt nach unserem Ermessen. Wir verpflichten Dritte und Subunternehmer auf die Einhaltung der vertraglichen Vorschriften.


(3) Angebote sind bezüglich Preis, Umfang, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Eventuelle Angaben auf der Internetseite zu Preisen sind nicht verbindlich und dienen als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Vertragsschluss.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestellung per E-Mail durch den Kunden beziehungsweise durch eine Anzahlung  in freiwilliger Höhe. Auf die Anfrage des Kunden erteilen wir ein Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde innerhalb der Geltungsdauer das Angebot annimmt. Für den Vertragsschluss genügt die Anzahlung.


(2) Wir behalten uns vor, Anfragen abzulehnen, die explizit darauf abzielen, durch die angebotenen Leistungen und ohne eigene Leistung im Sinne der Prüfungsordnungen eine Leistung zu erhalten, die der Kunde als eigene im Rahmen von Prüfungen ausgibt.

 

§ 3 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzvertägen grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.


(2) Da wir unsere Leistungen nach Kundenspezifikationen anfertigen, besteht kein Widerrufsrecht.

 

§ 4 Preise & Zahlungen
(1) Preise gelten in Euro (€). 


(2) Das Honorar ergibt sich aus dem Angebot. Die Berechnung des Aufwandes erfolgt nach Seitenpreis auf Basis einer Layout-Seite, welche 2000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfasst.


(3) Wir sind berechtigt, eine Anzahlung als Vorschusszahlung oder eine Bezahlung nach Stand der Fertigstellung zu verlangen. Die Fälligkeit der Teilzahlungen richtet sich nach dem Inhalt der Rechnungen. Die Zahlungsbedingungen bestimmen sich nach dem Angebot. Wird eine Vorschusszahlung vereinbart, sind wir erst mit Leistung des Vorschusses zur Erbringung unserer Leistung verpflichtet. Zeitliche Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.


(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Mahnkosten in Höhe von pauschal 10,00 EUR je Mahnung zu erheben und den Autor anzuweisen, die Arbeit bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung auszusetzen.


(5) Versandkosten, Porto und andere Nebenkosten (z.B. Kopierkosten, Erstellung von Datenträgern, Fernleihgebühren etc.) sind, sofern diese anfallen, vom Kunden zu übernehmen und werden gesondert in Rechnung gestellt.


(6) Die Gesamtvergütung ist spätestens mit Ablieferung der gesamten Texterstellung beim Kunden fällig.

 

§ 5 Vertragsgegenstand


(1) Der Vertragsgegenstand bemisst sich nach dem Angebot sowie nach diesen AGB. Vorgaben des Kunden müssen in der Anfrage so konkret angegeben werden, dass eine Kalkulation des entstehenden Aufwands für uns möglich ist.


(2) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei allen erbrachten Leistungen um eine beauftragte Dienstleistung in Form einer Texterstellung oder ein allgemeines Coaching handelt. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. Der Texter bzw. Lektor / Coacher  verpflichtet sich jedoch, sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.

 

(3) Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen des Coachings auf Wunsch eine Mustervorlage in Form einer Textbearbeitung erstellt wird und diese nur in zulässiger Form vom Kunden verwendet werden darf. Es handelt sich dabei jeweils nur um einen Ergebnisvorschlag, mit dem Ziel, vorzuzeigen, wie ein Text ausschauen kann und die Regeln des Schreibens aufzuzeigen und via Zoom-Konferenz die Regeln zu erklären. Der Text selbst darf nicht an einer Fachhochschule oder dergleichen eingereicht werden.

 

4) Wir raten unseren Studierenden-Kunden generell zur Variante, das reine Coaching zu nutzen, bei dem der Weg beim Schreiben erklärt wird sowie ein Korrekturlesen und Textformatierung durch uns erfolgen. 

 

(4) Weiter wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Prüfungsordnungen der Universitäten, Fachhochschulen oder sonstigen Bildungseinheiten in den Prüfungsordnungen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung darüber fordern, dass die Prüfungsarbeit eigenständig erstellt wurde. Etwaige ggf. falsche Erklärungen des Auftraggebers sind von diesem allein zu verantworten.

 

§ 6 Vertragsabwicklung


(1) Der Abgabetermin ist vom Kunden so zu bestimmen, dass unter Berücksichtigung von Erarbeitungs- und Absprachezeiten sowie möglicher Nachbesserungen des Kunden eine Ablieferung sowie eine etwaige Nachbesserung tatsächlich wie subjektiv noch möglich ist.


(2) Nach Vertragsschluss hat der Kunde binnen 5 Werktagen mittels der von uns gewählten Kontaktart seine genauen Vorgaben sowie sämtliches für die Erarbeitung seiner Anfrage bei ihm vorhandene Material, welches zur Spezifizierung des Auftrages, der Ausführungsart (Vorgaben bei Seitengestaltungen, gewünschte Zitierweise o.ä.) so genau wie möglich anzugeben. Nachlieferungen nach Ablauf der Frist werden als Änderungen des Auftragsumfangs angesehen.


(3) Die Auswahl des Bearbeiters erfolgt nach unserem Ermessen.
(4) Die Vertragsabwicklung findet über unsere Website oder per E-Mail in Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Autor statt. Unsere Mitarbeiter sowie die beauftragen Autoren können den Stand der Kommunikation jederzeit einsehen.



(4) Der Autor kann selbst entscheiden, innerhalb welcher Milestones er die Dienstleistung erbringt, sowie wann er die fertiggestellte Leistung zur Verfügung stellt.

 

§ 7 Änderung des Auftragsumfangs
(1) Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Wunsch in Textform gegenüber uns oder dem Autor mitteilen. Wir werden daraufhin innerhalb von 5 Werktagen prüfen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird und einen Lösungsvorschlag unterbreiten.
(2) Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, etwa weil die vom Kunden gewünschte Änderung nicht mehr innerhalb der gewünschten Frist fertiggestellt werden kann, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Kunde ist jedoch befugt, die weitere Vertragsausführung zu kündigen; er bleibt zur Vergütung der bereits erbrachten Teile der Leistung verpflichtet.

§ 8 Nachbesserungen
(1) Nach Erstellung der Textbearbeitung und bei Teillieferungen nach Eingang der Teillieferung können Korrekturwünsche in Anspruch genommen werden. Diese Korrekturwünsche sind spätestens bis vier Tage nach Textlieferung zu übermitteln. Dafür sind genaue Textkennzeichnungen und detaillierte Angaben erforderlich. Für die Umsetzung der Wünsche gelten wissenschaftliche Maßstäbe als Entscheidungskriterium, die Entscheidung verbleibt beim Autor. Mit Ablauf der Frist gilt die Textbearbeitung als angenommen.
(2) Wünscht der Kunde weitergehende Nachbesserungen, so sind diese zu vergüten. Wir erstellen auf Anfrage ein Angebot.
(3) Wir sind berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn eine fällige Rechnung vom Kunden noch nicht gezahlt wurde.

 

§ 9 Lieferfristen
(1) Der Kunde bestimmt die Lieferfristen und teilt diese bei seiner ersten Anfrage mit. Wir haften nicht für eventuelle fehlerhafte Terminvorgaben des Kunden. Eine Lieferfrist gilt als vertraglich erfüllt, wenn die Arbeit an den Kunden nachweisbar versandt wurde.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krankheit des Autors, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen; unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung; unvollständige Übermittlung eines Auftrages) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen dazu, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt soweit möglich anzeigen.

§ 10 Eigentum
(1) Sämtliche erstellte Leistungen, sowie sämtliche Rechte an erstellten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten fälligen Vergütung in unserem Eigentum.

§ 11 Haftung & Gewährleistung
(1) Formatierungswünsche, kleinere Rechtschreibfehler, Stilfragen, subjektive Vorstellungen, nicht-allgemeingültige Vorgaben und der Geschmack des Kunden lösen keine Rechte des Kunden aus. Der Kunde kann einmalig Nachbesserungswünsche äußern.
(2) Im Rahmen des vereinbarten Vertragsgegenstandes besteht für den Autor Gestaltungsfreiheit, soweit nicht entsprechende Vorgaben vom Kunden bei der Beauftragung unmissverständlich mitgeteilt wurden.
(3) Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Leistung oder eine im Kontext der Leistung enthaltene Rechtsverletzung, die aus dem beauftragten Thema herrührt, findet nicht statt. Der Kunde stellt uns und den Autor von allen eventuellen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
(4) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal jedoch auf die Höhe des Vertragswertes. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Das Vorstehende gilt auch für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.


(5) Für den Verlust von Daten haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(6) Der Abgabetermin definiert den Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der ersten kompletten Textausarbeitung. Nachbesserungen werden erst nach diesem Zeitpunkt bearbeitet, es sei denn, es wurde bereits eine Teillieferung vorgenommen. Eine Haftung für eine zeitlich nicht mehr mögliche Nachbesserung sowie für Rechtsfolgen, die auf Seiten des Kunden an die Einhaltung eines Termins geknüpft sind, findet nicht statt.
(7) Aufgrund der Anonymität zwischen Kunde und Autor, findet jegliche Abwicklung des Vertragsverhältnisses über uns statt. Dies beinhaltet auch die Geltendmachung von Nachbesserungs oder Haftungsansprüchen. Wir werden die Ansprüche des Kunden an den Autor weiterleiten und die entsprechende Abwicklung koordinieren.

 

§ 12 Rücktrittsrecht


(1) Tritt der Kunde aus Gründen vom Vertrag zurück, die nicht von uns zu verantworten sind, gilt ein Schadenersatz zu unseren Gunsten in Höhe des nachweisbar entstandenen Aufwandes (Stunden oder bereits erstellte Seiten), mindestens aber in Höhe von 20% des Nettoauftragswert, als vereinbart, es sei denn, dass die Pauschale den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt. Abzuziehen sind ebenfalls die Kosten, welche wir für die bis zur vollständigen Erledigung des Auftrages an sich zu erbringenden Leistungen erspart hat sowie dasjenige, was wir durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben. Bereits erbrachte Leistungen sind angemessen zu vergüten.

(2) Der Kunde bleibt zur Vergütung derjenigen Leistungen verpflichtet, die bis zu seinem Rücktritt ordnungsgemäß erbracht waren.
(3) Wir können binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss vom Vertrag zurücktreten, wenn unsererseits kein geeigneter Autor für die vertragsgerechte Ausführung der Tätigkeit gefunden wird. Dies kann aus zeitlichen wie personellen Gründen ausnahmsweise einmal der Fall sein. Hat der Kunde im Zeitpunkt des Rücktritts bereits eine Zahlung geleistet, erstatten wir die Zahlung vollumfänglich binnen 5 Werktagen nach
 Kündigung zurück.

 

§ 13 Lieferung, Versand, Übertragungsfehler


Die Lieferung erfolgt grundsätzlich elektronisch (per E-Mail oder mittels Bereitstellung im Kundenbereich unserer Website) an den Kunden.

 

§ 14 Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz


 

 

(1) Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form, kann ein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

 

§ 15 Sonstiges


(1) Erfüllungsort ist Kitzbühel; Wir sind jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(2) Das Vertragsverhältnis einschließlich der Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach österreichischem Recht – mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechts, CISG – beurteilt, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder wenn es sich um ein Exportgeschäft handelt.

 

§16 Verwendungsrechte

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir vom Auftraggeber keine Aufträge annehmen, falls uns zur Kenntnis gelangt, dass der Auftraggeber die von uns zu verfassenden Texte – in unveränderter Form als eigene Arbeit deklariert – für universitäre Zwecke zu verwenden beabsichtigt, denn jede textgleiche Verwendung unserer Texte, Mustertexte bzw. Manuskriptvorlagen für universitäre Zwecke verpflichtet den Auftraggeber, diese als Quelle zu zitieren. 

 

 

b) Allgemeine Geschäftsbedingungen Zweig Lektorat, Korrektorat

 

I. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden der Schreibbüro und Lektorat EU, nachfolgend Auftragnehmerin genannt. Die AGB werden vom Kunden, im Nachfolgenden Auftraggeber, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige Geschäfte.

II. Vertragsschluss und Umfang der Leistung
(1) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftraggeber das vom Auftragnehmer abgegebene Angebot/Anfrage durch schriftliche Erklärung angenommen hat oder der Eingang des zu korrigierenden Textes/Unterlagen schriftlich bestätigt wird. Der Schriftform im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per Fax oder E-Mail.
(2) Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB. 
(3) Die Auftragnehmerin bietet folgende Dienstleistungen an: die Überprüfung von Texten/Vorlagen hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik (Korrektorat) und zusätzlich zum Korrektorat die Überprüfung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat). 


(4) Das Ziel der Leistungen der Auftragnehmerin ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) und Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat). Dies bedeutet, dass der/die Text/ Vorlage des Auftraggebers im oben beschriebenen Umfang geprüft wird und die Korrekturen/Vorschläge in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet werden. 
(5) Dem Auftraggeber ist bekannt und er erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter Zeitdruck beim Korrigieren seitens der Auftragnehmerin das unter Punkt (4) genannte Ziel beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im Text verbleiben kann. 
(6) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten persönlich vorzunehmen. Sie kann diese auch von unabhängigen Lektoren vornehmen lassen. Diese werden von der Auftragnehmerin hinsichtlich ihrer Qualitäten geprüft. Im Falle der Übertragung auf einen weiteren Lektor entstehen ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber. Es entstehen keine Rechtsbeziehungen zwischen dem weiteren Lektor und dem Auftraggeber.

III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Auftragnehmerin von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Auftragnehmerin. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.
Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.
(2) Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt. 
(3) Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.

IV. Preise und Zahlung
(1) Preise werden individuell in schriftlicher Form vereinbart. Es erfolgt eine Orientierung an der im Internet veröffentlichten Preisliste.
(2) Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt. Bei umfangreicheren Arbeiten oder mehreren Aufträgen eines Auftraggebers erfolgt eine Abrechnung mit dem Ende jedes Kalendermonats. 
(3) Die Auftragnehmerin behält sich vor, bereits nach Vertragsabschluss und vor Beendigung der Arbeiten einen Vorschuss i. H. v. 20 % des zu erwartenden Auftragswertes abzurechnen. 
(4) Der Auftraggeber kommt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.

V. Lieferung
(1) Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (u. a. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der Verpflichtungen nach II. (1). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Auftragnehmerin teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. 
(3) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als absolute Ausschlussfrist schriftlich vereinbart worden ist und die Voraussetzungen unter IV. (2) erfüllt worden sind. 
(4) Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text der Auftragnehmerin zugegangen ist. 
(5) Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

VI. Höhere Gewalt
Für höhere Gewalt (technischer Ausfall, Krankheit oder ähnliches) übernimmt Schreibbüro und Lektorat EU keine Haftung.
Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

VII. Mängelhaftung
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr befinden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 
(2) Ein nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text dem Auftraggeber zugegangen ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt. 
(3) Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.) ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.

VIII. Schadensersatz
(1) Alle Schadensersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, der Höhe nach auf den Nettorechnungsbetrag beschränkt. Bei Nettorechnungsbeträgen von unter 100 € wird die Haftung abweichend von Satz 1 auf 100 € begrenzt. 
(2) Eine Schadensersatzpflicht tritt nur ein, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Auftragnehmerin verursacht worden ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden o. Ä. wird ausgeschlossen. 
(3) Sofern die Auftragnehmerin eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat, so sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, welchen die Versicherung im konkreten Fall ersetzt. 
(4) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache (bspw. durch elektronische Datenübertragung, Viren und andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hard- oder Software, den Postweg usw.).
(5) Ferner haftet die Auftragnehmerin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (bspw. Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber im vollen Umfang.

IX. Verschwiegenheitspflicht
Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Sofern die Korrekturen nicht von ihr selbst erfolgen, sondern von unabhängigen Lektoren, die von ihr beauftragt werden, so sind diese Personen zur Verschwiegenheit durch sie verpflichtet worden. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet die Auftragnehmerin nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin (insbesondere E-Mail), leider nicht garantiert werden. Die Auftragnehmerin oder ein von ihr beauftragter Lektor haften für solche Eingriffe Dritter nicht.
Im Interesse des Kunden ist die Auftragnehmerin oder ein von ihr beauftragter Lektor berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.

X. Gerichtsstand Für das Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche Kitzbühel. Dies gilt für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sowie gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben oder für Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Österreich verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XI. Schlussbestimmungen
(1) Der Auftraggeber teilt der Auftragnehmerin alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich mit.
(2) Alle Änderungen zu diesen AGB und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
(3) Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Widerrufsbelehrung

Sofern Sie Verbraucher sind, können Sie Ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung widerrufen:

I. Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 

Sollte Ihnen diese Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss zugehen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.

II. Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. 
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die Auftragnehmerin mit deren Empfang.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Auftragnehmerin mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

 

 

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